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7 thoughts on “30 oder 50 km/h?”

  1. Laut Bundesrecht sind Vorrangstrassen – und hier handelt es sich um Vorrangstrassen – vorrangig zu gestalten und das untersagt es einer Gemeinde an so einer Stelle eine Tempo-30-Regelung einzuführen. Jeder, der einen Busgeldbescheid beeinsprucht und unter 50 fuhr würde recht bekommen und die Gemeinde müsste die Kosten des Verfahrens tragen.

  2. Zum Kotzen sind Anreiner einer Tempo 30 Zone, die sich aufregen, dass der Unsinn nicht eingehalten wird, denn sie selbst sind es, die laut Polizei mit Abstand am öftersten bei Polizeikontrollen erwischt werden.

  3. ein tunnel mit anschluß an eine voll große tiefgarage mit fahrstühle und treppen um an die oberfläche zu gelangen. wäre technisch eine sehr gute idee.oben ist ruhe.wäre die beste und sinnvollste lösung xD

  4. Im Kaff Celle werden immer mehr Vorrangstraßen durchgängig oder von 22-6 Uhr von 50 km/h auf 30 km/h beschränkt. Lärmschutz und so.

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