Gladbecker Geiseldrama 1988

Als Gladbecker Geiseldrama wird ein Verbrechen bezeichnet, das sich im August 1988 ereignete und mehrere Tage dauerte. Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner wollten in der nordrhein-westfälischen Stadt Gladbeck einen Bankraub begehen, der jedoch scheiterte. Ihre Flucht führte sie quer durch Deutschland, wobei es mehrfach zu Geiselnahmen kam. Es gab insgesamt drei Tote (zwei Geiseln sowie ein Polizist) und viele Verletzte.
Das Geiseldrama erregte in der Öffentlichkeit Aufsehen, weil Journalisten die Geiselnehmer noch während der Geiselnahmen in Interviews ausführlich zu Wort kommen ließen.

Durch Live-Berichte und Interviews machte das Fernsehen den 32-jährigen Dieter Degowski und den 31-jährigen Hans-Jürgen Rösner zu Medienstars. Das sensationsgierige Verhalten der Presse rief in der Öffentlichkeit Empörung hervor. Auch die Polizei-Taktik wurde heftig angegriffen. Ihr wurden schwere Organisationsfehler und psychologisches Ungeschick vorgeworfen. Der Bremer Innensenator Bernd Meyer trat wegen polizeilicher Fehler zurück.

Das Verhalten der Journalisten in Bremen wurde zum damaligen Zeitpunkt unterschiedlich bewertet. Aufgrund der chaotischen Situation gelang es Journalisten, die Freilassung von fünf Geiseln zu erreichen. Auch die Freilassung der beiden Bankangestellten auf der Raststätte Grundbergsee erreichten Journalisten durch ein Gespräch mit Rösner.

Journalisten brachten den von Degowski im Bus angeschossenen, bereits verblutenden Emanuele zum Notarzt. Allerdings hielten die Reporter den herabhängenden Kopf des schwerverletzten Jungen noch einmal fotogerecht in die Kamera.

Journalisten verhinderten immer wieder, dass Polizisten die Täter fassen konnten. Die Medien trugen einen erheblichen Teil der Schuld am Tod der Geiseln.

Wegen des Fehlverhaltens der Journalisten während des Geiseldramas hat der Deutsche Presserat am 7. September 1988 festgestellt, dass es „Interviews mit Geiselnehmern während des Geschehens nicht geben darf“ und es „nicht die Aufgabe von Journalisten sei, eigenmächtig Vermittlungsversuche zu unternehmen“ und den Pressekodex entsprechend erweitert.

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