123
Exklusiv: Geile Camgirls und gratis Camshows - kein Scam! »

57 thoughts on “Spass und Hirn befreit”

    1. Mach dich auf was gefasst mein lieber.
      4. – § 130 StGB, Volksverhetzung
      Anders als die soeben dargestellten Beleidigungstatbestände, die dem Schutz der Ehre des Einzelnen
      dienen, schützt § 130 StGB Gruppen von Menschen und den sozialen Frieden in Deutschland.
      In § 130 StGB finden sich, grob unterteilt, zwei Delikte:
      a) Absätze 1 und 2: Hassbotschaften
      Tathandlungen sind die friedensgefährdende Hetze (Abs. 1) bzw. die Verbreitung von Hetzschriften
      (Abs. 2) durch das Aufstacheln zum Hass, die Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
      oder Angriffe auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen
      oder Verleumden.
      Dabei muss es sich um verbale Angriffe gegen Gruppen bzw. Bevölkerungsteile handeln, die sich
      durch besstimmte Merkmale klar von der übrigen Bevölkerung abgrenzen lassen (z. B. Asylbewerber,
      Nordafrikaner, Politiker einer besstimmten Partei, Homosexuelle, Muslime, Richter u. a.). Geschützt
      sind auch Einzelpersonen, die diesen Bevölkerungsteilen bzw. Gruppen angehören, sofern die Tat
      sich speziell auf deren Zugehörigkeit zu dem Teil der Bevölkerung bzw. zu der Gruppe bezieht.
      – Das Aufstacheln zum Hass ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung
      und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer emotioonal gesteigerten feindseligen Haltung.
      – Die Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen setzt voraus, dass der Auffordernde will, dass der
      Empfänger seine Erklärung ernst nimmt. Gewalt- und Willkürmaßnahmen sind solche, die sich nicht an die Gebote
      und Grundsätze der Menschlichkeit und Gerechtigkeit halten.
      – Ein Angriff auf die Menschenwürde anderer setzt voraus, dass die Tat gegen den Persönlichkeitskern des anderen,
      gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist, ihn als minderwertiges Wesen behandelt und ihm das
      Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit abspricht.
      – Unter Beschimpfen versteht man hier eine besonders verletzende Äußerung der Missachtung. Die Äußerung
      braucht weder unwahr noch eine Formalbeleidigung zu sein.
      – Ein Verächtlichmachen liegt vor, wenn etwas bzw. jemand durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der
      Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird. Böswillig handelt der Täter, wenn er trotz Kenntnis
      des Unrechts aus bewusst feindlicher Gesinnung handelt, oder wenn er hartnäckig Erkenntnisquellen, die seine
      Behauptungen widerlegen, oder Möglichkeiten zu weniger anstößigen Formulierungen ausschlägt.

    2. alter! Hoffe du hast einen Ip-Schutz… obwohl bei ner anzeige ists eh egal wegen deinem provider.
      anfang des jahres habn hier bestimmt 10 leute anzeigen wegen volksverhetzung usw. bekommen und du machst sowas? Mach das doch auf DEINER seite aber lass uns zensiert.net erhalten.

        1. ICH habe diese Anzeigen persönlich gestellt. Die meisten NICHT anonym!
          Ausserdem arbeitet mein Schwager bei der Kripo wo ich die Anzeigen gemacht habe.

          Das geht zum Staatsanwalt, nachdem die Polizei das gecheckt hat. Dieser schaut sich das an….. schreibt dich an. Du kannst Stellung dazu nehmen, was ich nicht empfehle. Mach das mit nem Anwalt ( den musst DU zahlen). Der holt sich Akteneinsicht. Bei einem guten VErteidiger biste da zwischen 150 und 300€ dabei.
          Wenn es zur Anklage kommt, dann geht das ab 800€ los. Ansonsten bekommste nen Pflichtverteidiger, der deinen Fall kurz vorm Gerichtstermin einmal beschnüffelt.

          Zurück zum Inhalt: Wenn du die Anzeige hast.. geht es wie gesagt zur Staatsanwaltschaft.
          Je nachdem wie deine Vorstrafen sind, und du (dein Anwalt) sich dazu äusserst/t, gibts dann direkt ne Geldstrafe oder ne Verhandlung. Ohne ZEugen, da das Material auf dieser Website mind. 6 Monate beim Provider(Host) von Zensiert.net gespeichert ist. Aber die Schwere der Tat an sich spielt auch ne riesen Rolle.

          Viel Glück!

    3. mein vorschlag an @huhu

      Verpiss dich hier!!!!!!

      ob du die ansichten hast oder nicht…. hier ist kein platz dafür
      du schadest damit zensiert.net extrem.

      Bald gibt es die seite nic ht mehr und dich fotze sollte man dafür arschfisten mit nem kacktus

    4. @huhu
      Ich weiß ja nicht, ob du es verstanden hast. Es ist doch klar ersichtlich, dass die Kacke am dampfen ist.
      Wenn du tatsächlich ne Anzeige bekommst, womit ich anhand der Vergangenheit hier auf der Seite, schwer rechne, wird geschaut, ob DU DICH VON DEINER AUSSAGE DISTANZIERT HAST ODER NICHT.

      Da es ein Kommentar was und somit für jederman frei einsehbar ist, hast du dich „öffentlich“ geäußert!

      Somit musst du dich um den ganzen Scheiss noch gerade zu biegen auch ÖFFENTLICH distanzieren.
      Unsere Politiker machen das doch auch immer. ABER di bleiben inenrlich dabei.

      Denk nach Junge! Sogar der Admin gibt es vor.

  1. Was mir an deutschen Bevökerung so aufgefallen ist:
    Die Nr. 1 Pornosuche und meistgeschaute Pornofilme der Deutschen sind INZESTPORNOS.

    Im internationalen Vergleich stehen 2 Dinge immer Im vordergrund:
    Inzest und Nazis.
    Sind aber keine Klischees. Wir Deutschen identifizieren uns weltweit im Internet damit.

    Schaut man sich Naziseiten an, so sind die Themen hingegen dieselben. Unterschwellig.

    Alle Ausländer raus, damit wir hier unseren Inzest ungestört weiter praktizieren können.

    @huhu
    Wenn man einen Vorschlag macht, ist dies nicht mehr Bestandteil der freien Meinungsäußerung mehr.
    Wenn dieser „Vorschlag“ dann auch noch Grundgesetzverletzten ist, wird es von mir IMMER zur Anzeige gebracht. Frag mal Fiek. v. Achtern und sehr sehr viele andere hier, die ne Anzeige von mir bekommen haben.
    Ich werde das nicht tollerieren und zur Anzeige bringen.

  2. jetzt bleibt mal ale locker…
    der admin wird das sehr schnell löschen um eine anzeige gegen huhu zu vermeiden.

    macht er doch immer.

    @huhu…. alle hier stehen hinter deiner meinung, aber wir wollen uns nicht unbedingt aus soeiner idiotischen weise mit der justiz anlegen.
    viele haben familien und schau mal zurück, es gab ne menge anzeigen hier und viele sind weg deswegen von hier.
    also pass einfach auf next mal

  3. Wie hier alle bibbern vor dem progressigven demokratischen Staat und dass er kommt und euch holt wegen der falschen Meinung.

    Wir erbärmlich ist dieses Land und seine Michel inzwischen geworden.

    1. Das habe ich mir auch gerade gedacht.
      Eine Anzeige wäre unverkennbar ein weiteres Indiz wieweit wir in der Entwicklung zu einem totalitären Unrechtsstaat fortgeschritten sind.
      Das wäre dann der dritte auf deutschen Boden innerhalb von 90 Jahren.
      Der pure Wahnsinn.

      1. DAS ist Deutschland. Wenn es dir nicht passt, kannst du ja gehen!
        Wir haben hier eine Rechtsnorm. Nicht nur Ausländer müssen sich dran halten.

        Erkenne den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und freier Meinungsäusserung bitte.
        Da gibt es enorme Unterschiede. Soetwas gibt es nämlich garnicht hier noch irgendwo auf der Welt.

        Dann wäre ja die Ansicht der Islamisten AUCH freie Meinungsäußerung.

        Ja genau die sind GEGEN der Gesetzgebung…. aber genau das bist DU auch, wenn du das denkst.
        Ergo….. Erst kommt die Gesetzgebung oder das Grundgesetz und dann DU.

        Wenn du dich der deutschen Gesetzgebung nicht unterwirfst, gehste in den Bau.
        Und du wärst nicht der erste von dieser Seite.

        Das ist doch nur ein Sammelbecken von Nazis und was denkst du, wo die Polizei mitließt ? Etwas auf benjaminblümchen.de?

        Augen auf und sich an die deutschen Gesetzte halten 😉

          1. Die Frage ist eher:
            Was versuchst du denn zu verteidigen? Ein irrationales Deutschland oder ein Deutschlands, dass es nach 1945 nicht mehr gab?

  4. @huhu …musste schon ein bisschen schmunzeln als ich deine Kommentare gelesen habe. Zuerst bezeichnet du den Islam als Gedankenkrankheit und dann ärgerst du dich, dass dich irgendend so ein anderer Mongo, der sich nicht ausdrücken kann, arschfisten will! Was ist den nur be dir Zuhause schief gelaufen…traurig!

    @vodka ….und zu dir: Nein, nicht jeder hier teilt eure rückständigen Meinungen! Habt ihr überhaupt verstanden, dass der Typ im Video ebenfalls Moslem ist. Dieses Video ist perfekt um zu zeigen das es einen Unterschied gibt zwischen fanatischen Islamisten und normalen Moslems gibt, die nicht gefährlicher sind als der Pfarrer in meiner Kirche!

    1. Nee, ich wundere mich nur, daß mich jemand „arschfisten“ will ,
      ich ärgere mich nicht – denn es geht mir gottseidank am Arsch vorbei. 🙂

  5. Bald gibt es die seite nic ht mehr und dich fotze sollte man dafür arschfisten mit nem kacktus

    Finde den Fehler ^^

    Wo liegt das Problem? Der Mann hat eindeutig unrecht. Mama Merkel sagte 2010 das Moscheen Einzug in unser Stadtbild haben werden, 7 Jahre später ist es vollbracht. Deutschland schafft sich immer mehr ab und ich finde es gut ^^

  6. Für einen Grünen erstaunlich klare Ansichten. Liegt aber daran, daß er seine Pappenheimer kennt und nicht verblendet von allem Fremden ist. Imad Karim ist auch so einer.

  7. Wie hier alle angst haben, dass Seiten „verschwinden“ weil einer in einem Kommentar die falsche Meinung hat.
    Das soll Meinungsfreiheit sein? Dass Seiten so einfach „veschwinden“ können wegen einem falschen Kommentar, der in den meisten zivilisierten Ländern der Welt unter dem Recht der freien Rede fällt?
    Merkt ihr noch was?

    Mit 36 bin ich schockiert, wie staatlich konditioniert die Millenials inzwischen sind. Ich hoffe, dass ihr nicht älter als 20 seid.

    Man muss die Meinung des Threadersteller im Übrigen nicht teilen, tue ich auch nicht, aber, um gottes Willen, hier gleichgeschaltet vor lauter Angst nach Selbstzensur zu rufen, das ist geradezu Dystopisch.

    Wo sind wir geendet. Und wir haben erst 2017.

    1. Ich bin selbst in einem totalitären Regime aufgewachsen und finde es krass , wie sich Deutschland bis 2017 entwickelt hat.
      Es wird immer unheimlicher.
      Gruselig.

    2. Das Internet ist kein Gesetzfreier Raum! Peil das doch mal. Du kannst auch nciht nach draussen auf die Strasse gehen und jedem deine Meinung sagen. Dann auch noch mit solchen Worten.
      Wenn dem so ist, dann stempelt man dich entweder als geistig Behinder ein oder aber als GEGEN unsere VErfassung.

      Es gibt KEINE Meinungsfreiheit in Deutschland. Jene ist begrenzt. Ist doch auch logisch, sonst könnte doch jeder Hans hier nen neuen Staat bilden.
      Du bist verfassungsfeindlich und GEGEN Demokratie und hast eine ausschwellige Weltanschauung.

      Meinungsfreiheit… alter ehrlich!

      DER WEBSITE-BETREIBER ist entgegen seiner Auffassung wird den Inhalt der Posts und Kommentare verantwortlich. Da kann er sich nen Provider aus Timbuktu holen… das spielt KEINE Rolle.

      Aber dumm isser nicht. indem er schreibt:
      Hinweis zu den Kommentaren: Die Kommentare spiegeln nicht die Meinung des Betreibers wieder, sondern stammen von Drittpersonen. Sollte ein Kommentar gegen geltendes Recht verstoßen behalten wir uns das Recht vor diesen zu löschen.

      Damit hat er sich rechtlich abgesichert. ABER nur solange er der normalen Frißt nachkommt und nicht verfassungskomforme Kommies löscht. DENN einzig Er ist in der Lage dies durch zu führen.
      Sonst können die ganz kranken hier ja kinderpornolinks ausm deepweb posten!

      DA wird er aber sehr schnell.

    1. Ja, weil er ein Künstler ist, der Satire geschäfftsmäßig betreibt!

      da gibt es RIESEN Unterschiede.
      Genau wie du einen Politiker nicht direkt anzeigen kannst.

      Du oder wir kleinen Pimmel aber handeln ganz aus privaten Absichten und Neigungen.
      Hättest Du das gesagt, was der liebe Böhmie gesagt hat zum Erdowahn, wärst du schon längst im Bau.

      Was ich hier nur scheisse finde ist, dass ich als Ausländer Euch unsere Rechte und Gesetze erklären muss!

      Sei Nazi soviel und lange du willst. Ich sage dir nur.. halt dich an die Gesetze—- machst dus nicht, geht KEINER deiner Kompanen mit dir in den Bau. hast du Familie siehts noch schlimmer aus.

      1. Ich bin über deine Einlassungen entsetzt, ganz im Ernst.

        Die sind derart haarsträubend – und zwar auf mehreren Ebenen – darauf will ich im Detail nicht mehr eingehen.

        Ich habe nur zwei Fragen:

        Wie alt bist du?
        Was ist dein höchster Bildungsabschluss?

        Bitte sei ehrlich.

  8. So hier nochmal für die Jungs, die glauben es sei nicht so einfach!

    Wenn ihr keine VPN’s benutzt…. jetzt gerade denkt.. „wtf ist VPN“… dann seid ihr am Arsch!
    Als Laie kann man einen sogenannten Ip-Tracker oder Trace durchführen.

    Gelistet sind wir ALLE schon bei der Bullerei!
    Es wird nur geschaut, wer wann was gesagt hat.
    Es gibt auch sowas wie einen Onlinekriminalring, wo sich die Beteiligten garnicht persönlich kennen und jeder für sich handelt, aber ALLE die gleiche Platform dafür nutzen und gleiche Straftaten ausführen.
    Man hört ja öffters von „Polizei hat Pedophilen-Ring hochgehen lassen“ usw. Das ist dann sowas!

    So wartet die Staatsanwaltschaft, bis genug gegen jeden beteiligten vorliegt. Solange keine Gefahr in Verzug vorliegt natürlich und BOOOOM….. dann haben se uns. JEder bekommt schön Briefchen usw. Ihr kennt das ja.
    Also nichts gegen zensiert.net , aber das ist ein Sammelbecken und gleich ein Brutbecken für Nazis.
    Daraus ergibt sich…… Mal ehrlich, welcher Idiot denkt noch wirklich, dass die Polizei hier nicht schon längst mit ließt und sich die schönen Brocken desöfteren rauspickt? Wie kann man so naiv sein?

    Ihr steht genau auf der gleichen Liste wie die Islamisten und Terroristen. Auch wenn ihr das nicht wahr haben wollt.

    http://www.online-strafanzeige.de/

    soeinfach geht das. Umkompliziert und anonym!

  9. Der Grundsatz: Recht auf Meinungsfreiheit

    Das Recht auf Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Und – entgegen der Auffassung Einiger steht dieses Recht dort nicht nur in der Theorie. Sie können jede beliebige Meinung über Frau Merkel äußern (zumindest solange dies keinen Straftatbestand erfüllt), ohne rechtlich belangt zu werden.

    Jeder darf also erst einmal alles sagen, ohne dass man dafür verfolgt wird. Eine wichtige Grenze gibt es aber: Das Strafrecht. Es gibt bestimmte Aussagen, die der Gesetzgeber unter Strafe stellt.

  10. Um welche strafbaren Delikte geht es bei Webseiten?

    Beleidigung, § 185 StGB

    Bei Beleidigungen geht es um den Angriff auf die persönliche Ehre des Beleidigten. Beleidigen kann man indem man die Beleidigung direkt gegenüber einer Person ausspricht („Du blöde Sau“). Aber natürlich auch, indem man Personen öffentlich etwa im Netz beleidigt

    Es muss hier aber immer eine Person (Paul Müller ist kriminell und stinkt“) oder zumindest eine abgrenzbare Personengruppe beleidigt werden („Alle Ostgoten sind kriminell und stinken“).

    Üble Nachrede, Verleumdung und Personen des politischen Lebens

    Ebenso strafbar sind üble Nachrede und Verleumdung. Bei Beleidigungen geht es um „Werturteile“ und die Ehre des Beleidigten. Bei übler Nachrede und Verleumdung geht es Tatsachen, die verbreitet werden, um jemanden verächtlich zu machen.

    Gegenüber Personen des Öffentlichen Lebens (also etwa Politiker) gilt hier ein höherer Strafrahmen von 3 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

    Volksverhetzung, § 130 StGB

    Volksverhetzung ist einer der im Moment wohl am häufigsten gebrauchten Schlagworte, wenn es um rassistische Aussagen gegen Flüchtlinge geht.

    Im wesentlichen geht es hier um Aussagen, die gegen eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen gerichtet sind und zu Hass oder Gewalt aufstacheln.

    Auch den Straftatbestand der Volksverhetzung kann man natürlich online begehen, wie zahlreiche Verurteilungen in diesem Zusammenhang zeigen. Hier drohen Geldstrafen oder Freiheitstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB

    Hier wird festgelegt, dass die Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Wichtig: Allein das Auffordern genügt. Man wird auch dann bestraft, wenn die eigentliche Tat gar nicht statt findet. („Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg…“)

    Anleitung zu Straftaten, § 130a StGB

    Wer Anleitungen für bestimmte Straftaten wie Totschlag, Mord, schwere Körperverletzung , Raub oder Landfriedensbruch online stellt, kann nach § 130a StGB bestraft werden.

  11. und hier speziel in @Huhu s Fall:

    Macht es einen Unterschied, ob man die Aussagen auf einer Website oder bei Facebook postet?

    In einigen Fällen kann das einen Unterschied machen. Allerdings wohl eher in der Theorie. Der Grund: Viele Aussagedelikte müssen „öffentlich“ stattfinden. Wenn volksverhetzende Aussagen auf einer Website oder in einem Blog gepostet werden, wo jeder diese Aussagen lesen kann, ist dies eine öffentliche Aussage.
    Wenn meine Facebook-Posts nur meine Facebook-Freunde sehen, ist das dann überhaupt öffentlich?

    Da der durchschnittliche Facebook-Nutzer je nach Statistik zwischen 140 und 300 Freunde hat, sind die Gerichte aber der Meinung, dass man dies als Öffentlichkeit ansehen muss und nicht mehr als Aussage im privaten Freundeskreis. Ähnliche Auseinandersetzungen (wenn auch nur bedingt übertragbar) gab es auch immer wieder beim Streit um die Abgrenzung „öffentlich ja/nein“ im Rahmen der Privatkopie. Die Gerichte sind hier eher von einem einstelligen/ Niedrigen zweistelligen Zahl von Personen ausgegangen.

  12. Ich bin ein Verfechter offener Wlans 😀
    Nachbar/in sei Dank ^^

    Aber jetzt kriegt euch mal ein……

    Fakt ist, diese Seite ist generell als Ironie und Sarkasmus Troll Dump Vid Pic bekannt. Und nehmt das Leben nicht zu ernst, es ist eh zu kurz 😀

    1. Dann wären die Aktivitäten des Seitenbetreibers nicht „Einseitig“ und vorallem würde er öffentlich in klarer Form Stellung dazu nehmen. Ausserdem würde er KEINE Straftaten in den Kommentaren zulassen.

      Nicht vergessen… : Das Strafrecht steht ÜBER dem Recht der Freienmeinungsäußerung.
      Da haben sich ALLE dran zu halten.

      Demnach kann das theoretisch keine Ironie-Website sein.
      Da schaut der Gesetzgeber und die die Staatsanwaltschaft auf die Aktivitäten des Websitebetreibers.

      Als es noch zensiert.to hieß konnte sich der gute Feivel noch hinter der Fassade verstecken. 2015 gab es aber massive Änderungen im Telemediengesetz.

      Ergo: Diese Website versucht seine Propagander hinter dem Deckmantel der „Satire und Fun“ zu verstecken.

  13. Auch wer sagt, der Admin ist sicher, da es ja Kommentare der Nutzer sind.
    Es stimmt nur teilweise. Der Nutzer ist auf jeden Fall gefickt.
    Bei dem Betreiber wird geschaut ob er sich an das Telemediengesetz (Internetgesetz) hält ode rnicht.
    Dazu gehört auch das Löschen der Kommentare, welche GEGEN das Grundgesetz oder hier Strafgesetz sind.

    Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

    Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsicht über die Telemedien liegt auf dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Zu den absoluten Verbotstatbeständen des Medienstrafrechts zählen insbesondere die Volksverhetzung (§ 130 StGB), die Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB) sowie die harte Pornografie in Gestalt der Gewalt-, Tier-, Kinder- und Jugendpornografie (§§ 184a bis 184c StGB). Von herausragender Bedeutung ist hierbei der Kampf gegen Kinderpornografie. Im Bereich des Staatsschutzstrafrechts erlangen für das Internet vor allem die Tatbestände des Verbreitens von Propagandamitteln sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bedeutung (§§ 86, 86a StGB).

    Einfachpornografische Angebote wiederum sind zwar nicht generell unzulässig, dürfen aber Minderjährigen auch via Internet nicht zugänglich gemacht werden (§§ 184, 184d StGB).

    Die Aufsichtstätigkeit im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts erfordert eine enge Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Staatsanwaltschaften.

  14. Um das Ganze einmal kompakt zusammenzufassen:

    – Araber raus
    – Neger raus
    – Ostblockgesindel raus
    – Amis go home
    – Linke, Anarchos und sonstiges antideutsches Gesindel ins Arbeitslager
    – Ostgebiete zurück
    – Österreich heim ins Reich
    – den derzeitigen „Eliten“ aus dem politisch-medialen Komplex den Prozess durch Volksgerichte machen

    Deutschland, Sieg Heil!

  15. Mein Trost ist inzwischen (seit ca. 1 Jahr) folgende Erkenntnis : Spätestens in 100 Jahren ist alles vorbei.
    Da lebe ich nicht mehr. ….höchstwahrscheinlich……………….wer weiß ?
    Ja, ich denke da haben wir den Wahnsinn in dieser Welt und auf dieser Erde überstanden.
    Weil uns wortwörtlich das Zeitliche gesegnet hat.

    1. Ne eigentlich nicht. Anstatt du hier deinen Scheiß dazugibst, solltest du lieber die verfassungswidrigen Posts löschen.
      ABER du denkst nur darüber nach, wie öde es ist, dass dus nicht gebacken bekommst jemanden daran zu hindern hier mehrnamig Stellung zu beziehen.

      Freut mich aber, dass ich dich soweit bekommen habe. Traurig ist nur, dass DAS dein Problem ist.

      1. Wenn du „verfassungswidrig“ meinst , welche Verfassung meinst du eigentlich ?
        Die Verfassung des Geisteszustandes vieler Menschen hier im Lande – oder wie oder was ?

        1. Die Verfassung der Bunderepublik Deutschland.

          Nicht fiktive des Deutschen Reiches, welcher du geistig angehörst.

          Auch nicht die Paulskirchenverfassung, Verfassung des Deutschen Bundes, Bismarcksche Reichsverfassung oder die Weimarer Verfassung. Ebenso nicht die nicht fertiggestellte drecksverfassung deines Onkel Himmlers.

          Wir haben das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.

          Daran haben sich ausnahmslos ALLE zu halten.

  16. „Die Verfassung der Bunderepublik Deutschland.“ Bunderepublik. Ohne „s“ ?
    [Fragen stellen darf man noch, oder ?!?]
    – Und wo kann man die nachlesen ?
    – Wo gilt die ?
    – Wer hat’s erfunden ?
    – Wer sind „ALLE“ ?
    – Wer ist Onkel Himmler ? Hat er eine „drecksverfassung“ erstellt/nicht fertiggestellt ? Macht er immer nur halbe Sachen ?
    – Wieso sollte ich der Verfassung des Deutschen Reiches geistig angehören ? Was bedeutet diese Aussage überhaupt ?
    – Liefert der Dealer dir nicht mehr den guten alten Stoff, oder warum sind deine Aussagen so ,wie sie sind ?
    Fragen über Fragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 


Hinweis zu den Kommentaren: Die Kommentare spiegeln nicht die Meinung des Betreibers wieder, sondern stammen von Drittpersonen. Sollte ein Kommentar gegen geltendes Recht verstoßen behalten wir uns das Recht vor diesen zu löschen.