Brautschau


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9 Gedanken zu „Brautschau“

  1. @17 das ist falsch, auch Totschlag ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt genau wie Mord.

    Es unterscheidet sich nur darin, dass man für den Mord zusätzlich zum Grundtatbestand Totschlag noch gewisse Mordmerkmale benötigt. Diese Mordmerkmale können tatbezogen oder täterbezogen sein.

    Bsp
    A schießt B tot-> Totschlag
    A schießt B tot um an Geld zu kommen -> Mordmerkmal Habgier -> Mord

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