Der deutsche Jugendschutz – OWNED


Einleitung:
Der (strafmündige) 16jährige, der sich mit seiner Freundin beim Akt fotografiert oder filmt, macht sich bereits durch den bloßen Besitz der Filmchen/Fotos strafbar – angucken durften die beiden ihre Machwerke schon bisher nicht. Auch wenn Oskar seine Tiffy ein bißchen sexy fotografiert und sie den Bikini anbehält – ab zum Jugendrichter. Übrigens: streng genommen, und das wollen wir ja, durchaus beide: Er wegen Herstellung und Besitz und sie, wenn sie einen (digitalen) Abzug bekommt, ebenfalls wegen Besitz – und natürlich Beihilfe zur Herstellung.
Sex zwischen einem 18 Jährigen und einer 16 jährigen Freundin wäre somit auch strafbar.

Schärferes Gesetz gegen Kinderpornografie
„Mehr Schutz für Kinder vor sexueller Ausbeutung“
Die Bundesregierung will schärfer gegen Kinderpornografie und sexuelle Misshandlung vorgehen. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der künftig nicht nur die direkte Darstellung von Kindesmissbrauch unter Strafe stellt, sondern auch das so genannte Posing, das Zur-Schau-Stellen von Genitialen oder des Schambereichs der Kinder. Auch der Kauf sexueller Dienstleistungen von 16- oder 17-jährigen Prostitutierten soll für die „Kunden“ strafbar werden. Dazu wird die so genannte Schutzaltersgrenze für sexuellen Missbrauch von 16 auf 18 Jahre erhöht.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte zu den schärferen Strafandrohungen bei kinderpornografischen Darstellungen: „Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde.“ Schon in der vergangenen Legislaturperiode sei der Besitz von Kinderpornografie und der Austausch solcher Darstellungen innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen im Internet mit Strafe bedroht worden. Das neue Gesetz enthalte weitere Klarstellungen, schließe Lücken und greife EU-Empfehlungen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie auf.

Pornografie von unter 18-Jährigen verbotenSo soll nach dem Gesetzentwurf künftig die Verbreitung aller pornografischen Schriften unter Strafe stehen, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Gegenstand haben“, teilte das Ministerium mit. Bisher lag diese Altersgrenze bei 14 Jahren. Der zweite Schwerpunkt der Reform liege darin, die Jugendlichen selbst besser vor Missbrauch zu schützen. Künftig genießen auch 16- und 17-Jährige „Schutz vor sexuellen Handlungen, für die der Täter eine Zwangslage des Opfers ausnutzt oder dem Opfer ein Entgelt bezahlt hat“. Neben der Erhöhung der Schutzaltersgrenze von 16 auf 18 Jahre kann in solchen Fällen künftig jeder Strafmündige, also ab einem Alter von 14 Jahren, wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden. Das bisherige Mindestalter des Täters von 18 Jahren entfällt.

Quelle: tageschau.de

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