Grünzeug vorm Fenster

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Wieso haben die alle Brennnessel vor ihrem Fenster??

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10 Gedanken zu „Grünzeug vorm Fenster“

  1. Der Witz ist, dass viele nich wissen, dass nach Aktenzeichen
    2 BvL 43/92; 2 BvL 51/92; 2 BvL 63/92; 2 BvL 64/92; 2 BvL 70/92; 2 BvL 80/92 und 2 BvR 2031/92 Cannabis nach Art. 2 Abs. 1 GG, unter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht fällt und nicht, wie zumeist angenommen ein "Recht auf Rausch" besteht!

    Gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum ist bei dieser Sache stark, ich sag mal, "Richterabhängig". Zudem sollte es mittlerweile allgemein bekannt sein, dass Erscheinungsbild und Umfeld ebenfalls eine Rolle spielen!

    Nach §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG, besteht die Möglichkeit einer Einstellung eines Verfahrens nach § 153 StPO – jedoch ist der Besitz von ganzen Pglanzen, und dann noch die weiblichen Exemplare – erkennbar an Blätter- und Blütenständen, mit sicherheit strafbar in der BED.

    Da die Fotos vermutlich aus Deutschlands Innenstädten sein sollen, oder aus einem Land, in dem der private Anbau nicht erlaubt ist, und das sind nahezu alle, bis auf eins, strenggesehen 2, liegt der Witz vermutlich darin, dass die vermeintlichen Konsumenten so mutmaßlich unvorsichtig vorgehen, und ihre Ernte stolz präsentieren! ^^

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  2. @10 – denk mal genau drüber nach was die ungefährlichere Droge Cannabis gegenüber dem Alkohol für Vorteile hat und was das mit der Entfaltung der Persönlichkeit zu tun haben könnt. Die Frage die Du gestellt hast, kannste Dir besser selber beantworten!

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