Mehr über diese Kreatur findet ihr hier und hier auf seiner Facebook Seite – die man im übrigen gerne voll müllen kann.
§ 90a StGB
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (…)
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Müsste sich nur noch irgendwer finden, der die Anzeige schreibt…
Ziemlich lächerlich der Gute.
hart unlustig
ahja…
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Unsinn…Absoluter unsinn
spast