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9 thoughts on “Auf den Charakter kommt es an!”

  1. Selbstverständlich ist eine Enteignung möglich, Oberschlauberger. Tatsache ist allerdings, daß allein der Gedanke daran moralisch schwer verwerflich ist. Wie der Rechtskollege sagte: "Man muß sich überlegen, in welche historischen Fußstpfen man tritt." Mal ganz abgesehen davon, daß ein solches Verfahren – zum Glück – Jahre in Anspruch nehmen und Steuergelder verballern wird, welche, wenn man dem am 02.04.2009 ergangenen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg folgt, nutzlos im Orbit verpuffen und zudem den deutsche Staat insgesamt desavouiert.

    Es gilt halt nicht nur, Artikel 14 zu lesen, man muß auch die Hintergründe verstehen. Manche können, andere reden nur davon.

    "Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat nach Ortsbesichtigung in insgesamt acht Berufungsverfahren entschieden, dass die ufernahen Teile von acht Grundstücken am Südufer des Griebnitzsees, über die der so genannte Uferweg verläuft, keinem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht für die Allgemeinheit unterliegen.

    Nach Auffassung des Senats ist die für das Bestehen eines Betretungsrechts maßgebliche Frage, ob die entsprechenden Grundstücksteile zur freien Landschaft zählen oder ob sie zum privaten Wohnbereich der Grundstückseigentümer gehören, aufgrund der aktuellen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Anders, als dies das Verwaltungsgericht angenommen hatte, komme es nicht darauf an, ob die Kläger bei der Gestaltung des jeweiligen Uferbereichs ihrer Grundstücke gegen eine Veränderungssperre verstoßen hätten, die der Sicherung des einen Uferpark vorsehenden Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee" diente. Bei seiner Beurteilung hat der Senat maßgebend berücksichtigt, dass das naturschutzrechtliche Betretungsrecht Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums sei und den Grundeigentümer nur geringfügig belasten solle. Darüber hinaus müsse auch für einen Passanten erkennbar sein, ob ein Grundstücksteil zur freien Landschaft gehört oder in die private Wohnnutzung einbezogen ist. Letzteres sei nach dem Ergebnis der heutigen Ortsbesichtigung für sämtliche acht Grundstücke anzunehmen."

    Tja. Das haben Volljuristen entschieden. Von Enteignung redet ein linker Erzieher und Sozialpädagoge. Ita est.

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