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5 thoughts on “Der hat NEGER gesagt!”

  1. Ich bin ja noch aufgewachsen mit Negerküssen und fand das Wort Neger nie diskriminierend. Für mich kamen die Neger aus Afrika und hatten schwarze Haut. Das schien früher so üblich zu sein. Das Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache definierte 1975 „Neger, dunkelhäutiger Mensch mit sehr krausem schwarzen Haar“.

    Heute sieht das anders aus. Der DUDEN als eine Institution für die deutsche Rechtschreibung sagt heute zwar immer noch „Person von [sehr] dunkler Hautfarbe“, übermittelt vorsorglich aber noch eine Art Gebrauchsanweisung: „Die Bezeichnung Neger gilt im öffentlichen Sprachgebrauch als stark diskriminierend und wird deshalb meist vermieden.“ Wikipedia drückt sich noch klarer aus: „Neger gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen.“

    Wer auch immer beim DUDEN oder Wikipedia das Sagen hat, bestimmt damit auch ein wenig über die deutsche Rechtsprechung, denn nach § 185 StGB wird eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, ohne dass § 185 StGB auch nur die kleinste Andeutung dazu macht, was eine Beleidigung überhaupt ist. Das muss ja auch nicht sein, könnte man denken, denn DUDEN und Wikipedia sagen ja schon, was im öffentlichen Sprachgebrauch beleidigend ist. Wer im ersten juristischen Studienjahr etwas aufgepasst hat, wird aber wissen, dass Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz das sogenannte Bestimmtheitsgebot wie folgt umschreibt: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

    Eigentlich ist jedem Juristen klar, dass § 185 StGB dem Bestimmtheitsgebot deshalb nicht genügt und damit verfassungswidrig ist, aber der Laden muss ja irgendwie laufen und so hat das Bundesverfassungsgericht den von Zweifeln geplagten Amtsrichtern eine Ausrede als Textbaustein unter den Hintern geschoben: „Auch wenn das für eine unter der Geltung des Grundgesetzes erlassene Strafvorschrift als unzureichend anzusehen sein sollte, hat der Begriff der Beleidigung jedenfalls durch die über hundertjährige und im wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben“, 1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92.

    Alles klar? Und im Vertrauen: Die Justiz funktioniert genau nach diesem Prinzip und nach spätestens 3 Jahren Praxis als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt hat man das auch kapiert. Und nun noch einmal kurz zurück zur Ausgangslage. Duden und Wikipedia haben mit ihren Definitionen deutlich gemacht, dass man bei der Verwendung des Wortes „Neger“ in Bezug auf einen schwarzen Menschen mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen hat. Zum Glück habe ich das heute im Internet nachgelesen.

    1. Neger heißt einfach schwarz und damit jeder weiß, es ist eine Beleidigung Neger als „Afro-Amerikaner“, „Non-Reflector“ u. s. w. zu bezeichnen, da diese Bezeichnungen sich aus Warenbezeichnung von joodischen Sklavenhändlern ableiten, die nach britischen Quellen während des transatlantischen Sklavenhandels etwa 150 Millionen Neger großteils bestialisch ermordet haben.

      Joodische Warenbezeichnungen werden häufig von opferrassistischen Linken verwendet, die oftmals Opfer ihrer linken Säulenheiligen wie Ho Chi Minh, Pol Pot oder Che Guevara von dem es sogar Bilder gibt wie er Mettchen erschießt, mit Hilfe von Denkmälern, die den Terrorismus bewerben, verhöhnen.

      Beim Wort Neger denkt man eher an Neger, wie sie der Duden richtig bis 1975 beschreibt. Bei Worten wie „Afro-Amerikaner“ rückt man diese Menschen aber ins linke Eck, was für jeden anständigen Neger natürlich eine schwere Beleidigung ist.

      Weiters ist anzumerken, dass die Wissenschaft Fortschritte außerhalb des genderstudiengeplagten Teils Europas macht und heute dadurch bekannt ist – Stichwort Genopolitics – dass die politische Einstellung grundsätzlich angeboren ist und somit quälen Linke gezielt rassistisch anständige Neger, indem sie diese statt mit dem neutralen Wort Neger mit linken Bezeichnungen wie Farbiger über Afro-Amerikaner bis hin zu primitiven Anglezismen wie Non-Reflector verspotten.

        1. Linker Fälscher, die ganzen linken Bezeichnungen von Negern sind nichts anderes als Handelsbezeichnungen die joodische Sklavenhändler in Versicherungsverträgen mit Lloyds verwendet haben.

          Coloured stand für eine Sorte Neger, die nicht ganz so schwarz war, bei joodischen Sklavenhändlern. Sie sprachen auch oft eine eigene Spache, die an jene der Viehhändler angelehnt war. Jud hieß z. B. einfach die Zahl zehn.

          Die Bezeichnung Non-Reflector stand für Neger mit sehr niedrigem Verstand, die nur für die Baumwollplantagen geeignet waren.

          Neger war hingegen der neutale Überbegriff, Nigger die abwertende Form, die in etwa dem Non-Reflector entsprach.

          Die Linken wollen einerseits die Verbrechen der Jooden wie die ihrer massenmordenden und terroristischen Säulenheiligen herunterspielen mit der Verwendung von Handelsbezeichnungen von joodischen Sklavenhändlern und andererseits auch die anständigen Neger (natürlich dind etwa 80 % der Neger in Deutschland Drogenhändler und nicht anständig, die Aussage alle Neger sind Drogenhändler ist aber faksch und damit link) als Linke damit brandmarken und abwerten.

          Als Bezeuchnung von Negern heutzutage nach Begrifflichkeiten 150-millionenfacher joodischer Massenmörder und Sklavenhändler zu greifen, ist eine Niedertracht, due kein anständiger Neger verdient hat.

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